Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

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Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und SRD Reisedienst GmbH,  nachstehend „SRD“ abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und die Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Grundlage des Angebots von SRD und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von SRD für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SRD. Unverbindliche Wünsche werden auf der Buchungsbestätigung notiert, für die Erbringung übernimmt SRD jedoch keine Gewährleistung. Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.
Von SRD angebotene Reisen sind nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Besondere Anforderungen bedürfen der ausdrücklichen Anfrage.
Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung (Unterschrift Reisevertrag) übernommen hat.
1.1 Für Buchungen, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen, gilt: Solche Buchungen sollen mit dem SRD-Buchungsformular erfolgen (bei E-Mails durch die Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde SRD den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch SRD in Textform zustande.
1.2 Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von SRD erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde SRD den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. SRD ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. Der Pauschalreisevertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von SRD beim Kunden zu Stande.
1.3 SRD weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §§ 651 BGB.
2. Zahlung
SRD darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zur Absicherung der Kundengelder hat SRD eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611-533-5859) abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins sind die Zahlungen des Reisepreises wie folgt fällig: 15 % (Anzahlung) 8 Tage nach Buchungsdatum, 85 % (Restbetrag) 28 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Reiseversicherungen sind mit und zusätzlich zu der Anzahlung zur Zahlung fällig. Vermittelte Reisen haben andere Konditionen, die bei der Reise aufgeführt werden.
Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschriftmandat. Dem Kunden werden etwaige Entgelte für nicht eingelöste Banklastschriften weiter berechnet. Diese betragen zzt. € 10,- je Rückbelastung.
Gruppen außerhalb des Kataloges (z. B. Vereine, Freundeskreise, Schülergruppen) zahlen bei einer Gruppengesamtrechnung per Überweisung. Bei Einzelrechnung zahlen die Teilnehmenden per SEPA-Lastschriftmandat.
3. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages (z.B. Änderungen der Flugzeiten, des Programmablaufs oder der Wanderungen sowie Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SRD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind SRD vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
SRD ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von SRD gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SRD gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktritt ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei SRD unter Berücksichtigung der Bürozeiten (Mo-Fr 8.30-17.00 Uhr). Dabei wird der erst mögliche Werktag als Bearbeitungstermin zugrunde gelegt. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist der Rücktritt schriftlich zu erklären, per Brief an: SRD Reisen – Bielsteiner Straße 43 – 51674 Wiehl, E-Mail: info@srd-reisen.de, Fax: 02262–7171020.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SRD den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SRD eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von SRD zu vertreten ist. Die Entschädigung wird von SRD nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Reiserücktritts vom Kunden mit folgender Staffel (= Pauschale) vom Endreisepreis berechnet:
für Flugreisen
bis 61 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 40 Tage vor Reiseantritt 20 %, 39-31 Tage vor Reiseantritt 25 %, 30-23 Tage vor Reiseantritt 30 %, 22-9 Tage vor Reiseantritt 55 %, 8-4 Tage vor Reiseantritt 65 %, 3-1 Tage vor Reiseantritt 85 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %
für Bahnreisen
bis 61 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 40 Tage vor Reiseantritt 20 %, 39-31 Tage vor Reiseantritt 25 %, 30-23 Tage vor Reiseantritt 30 %, 22-9 Tage vor Reiseantritt 55 %, 8-4 Tage vor Reiseantritt 65 %, ab 3-1 Tag vor Reiseantritt 90 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %
für Busreisen und Reisen mit eigener Anreise
bis 61 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 40 Tage vor Reiseantritt 20 %, 39-31 Tage vor Reiseantritt 30 %, 30-23 Tage vor Reiseantritt 40 %, 22-9 Tage vor Reiseantritt 60 %, 8-4 Tage vor Reiseantritt 70 %, 3-1 Tage vor Reiseantritt 85 %, bei Nichtantritt der Reise 95 %
Vermittelte Leistungen (z.B. Visa, Rail&Fly-/Zug-zum-Flug-Bahnfahrkarten, Sitzplatzreservierungen, ERGO-Reiseversicherungen) sind nach Ausstellung nicht erstattbar und werden bei Stornierungen zu 100% berechnet.
Vermittelte Reisen wie z.B. Australien und Neuseeland haben eigene Stornostaffeln und Bedingungen. Diese finden Sie bei der Reise bzw. erhalten Sie mit der Buchung.
4.3 SRD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und ist in diesem Falle verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.4 Änderungen infolge falscher Namensangaben werden mit € 50,- berechnet, soweit durch die Änderung keine weiteren Kosten seitens der Leistungsträger (besonders Flug und Bahn) anfallen.
Kunden können vor Reisebeginn Ersatzpersonen benennen. Die Änderung wird für Reisen in Europa bis 61 Tage vor Reiseantritt bzw. für alle anderen Ziele bis 91 Tage vor Reiseantritt mit € 50,-, kurzfristiger mit € 150,- in Rechnung gestellt, soweit durch den Personenwechsel keine weiteren Kosten seitens der Leistungsträger (besonders Flug) anfallen bzw. Einreisebestimmungen erfüllt werden können. Die Mitteilung an SRD erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger.
Hinweise zum Rücktritt: SRD empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder eines Reiseschutz-Paketes (s. Punkt 13 Versicherungen).
5. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung auf eine andere zu diesem Zeitpunkt buchbare Leistung vorgenommen, so kann SRD eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,- pro Teilnehmer/Änderung erheben für Reisen in Europa bis 61 Tage vor Reiseantritt bzw. für alle anderen Ziele bis 91 Tage vor Reiseantritt. Entstehen im Umbuchungsfall auch auf Seiten der Leistungsträger Mehrkosten für den Kunden, so weist SRD den Kunden schon jetzt darauf hin, dass diese Mehrkosten, neben dem Umbuchungsentgelt, dem Kunden in Rechnung gestellt werden; die Umbuchung erfolgt im Falle von Mehrkosten erst, nachdem der Kunde SRD ausdrücklich seine Zustimmung hierzu erteilt hat. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf obiger Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Stornostaffel und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6. Rücktritt durch SRD
SRD kann wegen Nichterreichens der Mindestanzahl an Teilnehmenden vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestanzahl an Teilnehmenden sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben ist. Ein Rücktritt ist bis spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt SRD keine Erstattung der Kosten für Fremdleistungen (z.B. Flüge, Eintritte, Visa, Bahn-/Busfahrkarten), die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes von SRD erworben hat.
7. Obliegenheiten des Kunden
7.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit SRD infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von SRD vor Ort (Reiseleitung, Agentur, Hotel) zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von SRD vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel SRD direkt zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit von SRD bzw. der Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende spätestens in den Reiseunterlagen unterrichtet.
Der Vertreter von SRD ist beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen anzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels, sofern er erheblich ist, kündigen, hat er SRD zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von SRD verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3 Gepäckbeschädigung, -verlust und -verspätung bei Flugreisen
Der Kunde hat Gepäckbeschädigung/-verlust und Gepäckverspätung bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und SRD können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstellen.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck SRD, seiner örtlichen Vertretung oder der Reiseleitung anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
7.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat SRD zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von SRD mitgeteilten Frist erhält.
8. Haftung von SRD
Die vertragliche Haftung von SRD für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
SRD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Wanderungen, Ausstellungen, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von/zum ausgeschriebenen Ausgangs-/Zielort wie Rail&Fly-/Zug-zum-Flug-Bahnfahrkarten), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und/oder den Reiseunterlagen ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SRD sind und getrennt ausgewählt wurden oder vor Ort zu buchen und zu bezahlen sind.
9. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens hat SRD den Kunden vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Soweit die Fluggesellschaften bei der Buchung noch nicht feststehen, muss zunächst diejenige angegeben werden, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird SRD den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt über
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index.de.htm oder auf der Internet-Seite von SRD abrufbar.
Aufgrund sich häufig ändernder Flugzeiten stellt SRD auf ihrer Internet-Seite eine Flugzeitenliste ein, mittels derer der Kunde sich über aktuelle Flugzeiten und -verbindungen informieren kann.
10. Einreise-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Angaben zu Einreise- und Visabestimmungen gelten für Staatsangehörige des Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird. SRD informiert den Kunden vor Vertragsabschluss bzw. über Änderungen vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich hinsichtlich der für sie gültigen Einreisebestimmungen an SRD oder informieren sich beim jeweiligen Konsulat und besorgen evtl. notwendige Einreisevisa selbst. Rechtsverbindliche Auskünfte kann nur die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat erteilen. Für alle Reisen gilt eine Ausweispflicht, d.h. der Kunde benötigt ein zumindest für die Reise gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass). Ist für eine Reise eine längere Gültigkeit des Reisedokumentes erforderlich, so ist dies in der jeweiligen Reise aufgeführt. Der Kunde ist verantwortlich für:
a) das Beschaffen und Mitführen der für die Reise gültigen Reisedokumente (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis – der vorläufige Personalausweis sowie als gestohlen gemeldete Dokumente werden für Auslandsreisen nicht empfohlen), b) Einholen von evtl. erforderlichen Impfungen und Einhaltung von landesspezifischen Auflagen. Über die aktuellen Bestimmungen informiert das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
c) das Einhalten der Zoll- und Visavorschriften.
Reisen, die bei Drucklegung für deutsche Staatsangehörige ein Einreisevisum erforderlich machen, sind entsprechend gekennzeichnet. Benötigte Formulare wird SRD rechtzeitig zur Verfügung stellen und die Beantragung für alle Teilnehmer des Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, vornehmen, sofern ein Visum vor Einreise eingeholt werden muss bzw. dies nicht online vom Kunden selbst vorzunehmen ist. Bei Einsendung von Pass und Formularen beachten Sie bitte unbedingt die Fristen, die Sie mit der Reisebestätigung / Rechnung erhalten. Einzureichen sind die Unterlagen in der Regel bis spätestens 2 Monate vor Abreise. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten oder aus anderen Gründen ein separates Visum benötigen, entstehen ggf. Mehrkosten, die Ihnen weiterberechnet werden.
Mangels anderen ausdrücklichen Hinweises des Kunden wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z.B. andere/doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, Minderjährigkeit) des Kunden oder Mitreisender vorliegen.
Im Hinblick auf mögliche, plötzlich auftretende Änderungen der Bestimmungen des Reiselandes (Einreise- und Gesundheitsbestimmungen) legt SRD dem Kunden nahe, Medien bzw. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes und der Konsulate zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
Sollten sich für den Kunden durch Vorschriften und Empfehlungen Probleme ergeben, die seine Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, soweit SRD die genannten Schwierigkeiten nicht zu vertreten hat.
SRD haftet nicht für die Erteilung von Visa bzw. den rechtzeitigen Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, SRD hat die Verzögerung zu vertreten.
Kann die Reise aus Gründen, die von SRD nicht zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, sind Kosten für bereits erteilte Visa nicht erstattbar.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte, in die Sphäre von SRD fallende Pflichtverletzung bedingt sind.
Für alle Reisen empfiehlt das Auswärtige Amt die Standardimpfungen lt. aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes anlässlich einer Reise überprüfen und vervollständigen zu lassen. Hinweise zu vorgeschriebenen Impfungen sind bei der jeweiligen Reise zu finden. Für alle Reien ist der Reisende selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Eine Beratung durch einen (Reise-) Mediziner sollte frühzeitig erfolgen.
Dringend empfohlen wird der Abschluss einer Reisekranken- und Reiseunfallversicherung, die den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit abdecken.
11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
12. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den §§ 651 BGB hat der Kunde unverzüglich gegenüber SRD geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Zur Anmeldung von Schäden, Zustellungsverzögerungen oder Verlust von Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gelten gesonderte Fristen (s. 7.3)
13. Versicherungen
SRD empfiehlt für alle Reisen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. SRD empfiehlt zudem den Abschluss einer Reisekranken- und Reiseunfallvesicherung, die auch den Rücktransport bei Unfall oder Krankheit abdecken bzw. ein Reiseschutz-Paket mit Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. SRD weist den Kunden darauf hin, dass u.a. chronische Erkrankungen und Vorerkrankungen unter Umständen nicht versichert sind.
Gerne vermittelt SRD entsprechende Angebote der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München.
Die Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Internet-Seite von SRD bzw. erhalten Sie auf Anfrage.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, Fax 0800-3699000,
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de,
Web: www.versicherungsombudsmann.de
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde SRD zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, Durchführung o. Beendigung des Pauschalreisevertrages sowie des Kundenservice, der Kundenbetreuung und der Besorgung von Visa erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte bzw. an ein Drittland nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung – insbesondere Weitergabe von Bestell- & Passdaten an Lieferanten und Stellen im Rahmen der Visabesorgung – oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu eine kurze Mitteilung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen versendet SRD keine Liste der Teilnehmenden an die Teilnehmenden der jeweiligen Reisegruppe.
15. Gerichtsstand
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und SRD die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können SRD ausschließlich an deren Sitz verklagen. Für Klagen von SRD gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SRD in Wiehl vereinbart.
16. Alternative Streitbeilegung
SRD weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SRD nicht dazu verpflichtet ist an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. SRD weist jedoch auf die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbelegung der EU-Kommission hin:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
17. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von SRD veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 BGB sowie die Artikel 250 und 252 des EGBGB, soweit für den Pauschalreisevertrag deutsches Recht anwendbar ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.
Für Informationen zu Hotels etc. aus dem Internet bzw. aus nicht SRD bezogenen Quellen, übernimmt SRD keine Gewähr für die Richtigkeit.
18. Reiseveranstalter
SRD Reisedienst GmbH     
Bielsteiner Straße 43, 51674 Wiehl
info@srd-reisen.de | www.srd-reisen.de
Telefon 02262–717100 oder 07141–971000
Fax 02262–7171020 oder 07141–9710099
Bürozeiten: Montag-Freitag 08.30-17.00 Uhr
Geschäftsführer: Klaus Martin Enders
HRB-Nr.: 201725 Ludwigsburg   

 Stand: November 2024